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Vorgehen bei Transportschäden
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So handeln Sie richtig! |
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1. Lassen Sie die Waren in jedem Fall unverändert. 2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen wie in der folgenden Tabelle aufgeführt. 3. Setzen Sie sich anschließend mit Gastroquelle in Verbindung.
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(1) Verpackung beschädigt |
(2) Verpackung einwandfrei, aber der Inhalt ist beschädigt |
Folgendes benötigen wir von Ihnen: |
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(A) Transport per Spedition |
In Gegenwart des anliefernden LKW-Fahrers auspacken und von diesem den Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen. |
Sofort den Spediteur verständigen und eine Besichtigung oder ein Schadensprotokoll beantragen. Schaden auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen. Verdeckte Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch am übernächsten Werktag zu melden! |
Frachtbrief mit Schadensbestätigung durch den anliefernden LKW-Fahrer. Ohne dieses Dokument ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. |
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(B) Transport per Paketdienst |
Annahme verweigern oder in Gegenwart des anliefernden Fahrers auspacken und den Schaden bescheinigen lassen. |
Sofort das zuständige Depot informieren und eine Besichtigung oder ein Schadensprotokoll beantragen. Schaden durch das Depot bescheinigen lassen. Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden! |
Schadensbestätigung vom Paketdienst-Depot. Ohne dieses Dokument ist eine Regulierung des Schadens nicht möglich. |
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